Prüfung

Prüfung

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Prü|fung ['pry:fʊŋ], die; -, -en:
a) das Prüfen; prüfendes Untersuchen:
die Prüfung von Lebensmitteln; die Prüfung der Edelsteine auf Echtheit; die Argumente einer genauen Prüfung unterziehen.
Syn.: Analyse, Durchsicht, Inspektion, Kontrolle, Recherche, Zensur.
Zus.: Nachprüfung, Überprüfung.
b) geregeltes Verfahren, das dazu dient, jmdn. zu prüfen (2); Test:
sie hat die Prüfung [in Chemie] bestanden; er bereitet sich gerade auf/für eine Prüfung vor.
Syn.: Examen.
Zus.: Abschlussprüfung, Aufnahmeprüfung, Diplomprüfung, Fahrprüfung, Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Zwischenprüfung.

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Prü|fung 〈f. 20
1. Untersuchung auf Kenntnisse, Leistungen, Fähigkeiten (Abschluss\Prüfung, Universitäts\Prüfung, Zwischen\Prüfung)
2. Feststellung der Eignung (Eignungs\Prüfung)
3. Untersuchung auf die Richtigkeit, den Zustand (einer Sache)
4. 〈fig.〉 Heimsuchung, schwerer Schicksalsschlag
● eine \Prüfung abhalten; eine \Prüfung ablegen; eine \Prüfung bestehen, nicht bestehen; (schwere) \Prüfungen durchmachen, durchstehen 〈fig.〉 Schweres im Leben erleiden; sich einer \Prüfung unterziehen ● eine eingehende, gründliche, sorgfältige \Prüfung; juristische, medizinische, philologische \Prüfung; leichte, schwere, strenge \Prüfung; mündliche, schriftliche \Prüfung ● sich auf eine \Prüfung vorbereiten; durch die \Prüfung fallen; für die \Prüfung(en) arbeiten; in der \Prüfung durchfallen; in die \Prüfung steigen 〈umg.〉; nach eingehender \Prüfung

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Prü|fung , die; -, -en [mhd. prüevunge]:
1. das Prüfen (1):
die P. von Geräten;
die Argumente halten einer P. stand.
2. das Prüfen (2); das Geprüftwerden:
jmdn. einer P. [auf besondere Fähigkeiten] unterziehen.
3. [durch Vorschriften] geregeltes Verfahren, das dazu dient, jmdn. zu prüfen (3):
sich einer P. unterziehen;
bei, in einer P. versagen;
jmdn. zu einer P. zulassen.
4. (geh.) schicksalhafte Belastung:
etw. ist eine harte P. für jmdn.
5. (Sport) Wettbewerb, der bestimmte hohe Anforderungen stellt.

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Prüfung
 
[mittelhochdeutsch prüevunge, zu prüeven »erwägen«, »erkennen«, »beweisen«, »erproben«, von lateinisch probare »als gut erkennen«, »billigen«, »prüfen«],
 
 1) Betriebswirtschaftslehre: Revision, Prüfung des Abschlusses.
 
 2) Bildungswesen: im Rahmen von staatlichen oder staatlich anerkannten Institutionen in schriftlicher und mündlicher Form erfolgende Feststellung der Leistungen und Fähigkeiten vor (Aufnahme-, Zulassungs-, Eignungsprüfung) und nach einer schulischen und beruflichen Ausbildung oder Ausbildungsphase (Zwischenprüfung, Abschlussprüfung; Examen). Das Bestehen einer Prüfung ist eine Qualifizierung, sie verleiht im Hinblick auf weitere Studien oder Ausbildungen Berechtigungen (bei Zulassungsbeschränkungen ist das Prüfungsergebnis von Bedeutung) oder öffnet den Weg ins Berufssystem. Berufliche Eignungsprüfungen finden v. a. bei der Berufswahl oder bei Umschulungen statt. Bei öffentlichen Prüfungen kann die Einhaltung von Verfahrensvorschriften verwaltungsgerichtlich überprüft werden. Fachliche und pädagogische Entscheidungen entziehen sich richterlicher Nachprüfung.

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Prü|fung, die; -, -en [mhd. prüevunge]: 1. das Prüfen (1): die P. von Geräten; die P. der Qualität, auf Haltbarkeit; klinische -en ergaben eine nur mäßige Wirksamkeit des Medikaments; das bedarf einer eingehenden, nüchternen, unvoreingenommenen P.; die Argumente halten einer P. stand; etw. einer gründlichen P. unterziehen, unterwerfen; nach sorgfältiger P. [aller Umstände] ergab sich ein seltsamer Befund. 2. das Prüfen (2), Geprüftwerden: jmdn. einer P. [auf besondere Fähigkeiten] unterziehen; ... nach neugierig-beifälliger P. meiner Person (Th. Mann, Krull 132); sie fürchtete sich nicht vor dieser P. durch die kritischen Blicke der Umstehenden. 3. [durch Vorschriften] geregeltes Verfahren, das dazu dient, jmdn. zu ↑prüfen (3): eine schwere, strenge, leichte P.; die schriftliche, mündliche P. in Mathematik; eine P. ablegen, machen, [mit „gut“] bestehen, anberaumen, ansetzen, abhalten, abnehmen; sich einer P. unterziehen; sich auf, für eine P. vorbereiten; bei, in einer P. versagen; (ugs.:) durch die P. fallen; jmdn. zu einer P. zulassen. 4. (geh.) schicksalhafte Belastung; etw. ist eine schwere, harte P. für jmdn.; der nie erhörte, der gewaltige und schwärmerische Zusammenschluss der Nation in der Bereitschaft zu tiefster P. (Reich-Ranicki, Th. Mann 169). 5. (Sport) Wettbewerb, der bestimmte hohe Anforderungen stellt: das Rennen gehört zu den schwierigsten -en in dieser Saison.

Universal-Lexikon. 2012.

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